Wo darf ich überall einen Elektro-Scooter fahren?

Wo darf ich überall einen Elektro-Scooter fahren?

Elektro-Scooter mit einer Leistung bis 500 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bzw. 25 km/h (mit zusätzlicher Tretunterstützung) dürfen reguläre Velowege sowie Gehwege nutzen, die für Fahrräder freigegeben sind. Wenn der Veloweg parallel zur Straße verläuft, ist er sogar verpflichtend zu nutzen. Es ist gestattet, Fußgängerzonen im Schritttempo zu durchfahren, sofern sie mit dem Zusatz „Velofahren gestattet“ gekennzeichnet sind. Die genaue Geschwindigkeit des Schritttempos ist dabei nicht gesetzlich festgelegt.

Für schnellere Elektro-Scooter ist die Fahrbahn vorgeschrieben. Eine Ausnahme bilden lediglich Kleinmotorräder (bis 45 km/h und 1.000 Watt), die auch Radstreifen mit unterbrochener Linie nutzen dürfen, sofern der Fahrradverkehr dadurch nicht behindert wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verkehrsregelungen je nach Region variieren können. Daher empfehlen wir allen Elektro-Scooter-Fahrern, sich mit den örtlichen Vorschriften vertraut zu machen, um eine sichere und gesetzeskonforme Nutzung zu gewährleisten. Bei Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen weitere Informationen zu bieten.

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