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Müssen Elektroroller versichert werden

Wenn man sich für einen Elektro-Scooter entscheidet stellt sich die Frage: Müssen Elektroroller versichert werden? Für Elektromodelle bis 500 W Leistung und Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bzw. 25 km/h (Kategorie: Leicht-Motorfahrräder) ist gesetzlich eine Haftpflichtversicherung nicht vorgeschrieben. Dennoch empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer solchen Versicherung, die im Falle eines Unfalles bzw. Schadens für Sie aufkommt. Insbesondere bei Schäden an neuen Fahrzeugen können schnell hohe Kosten entstehen, die ansonsten nicht gedeckt werden würden.

Eine Privathaftpflichtversicherung sichert im Allgemeinen bereits die verursachten Schäden und Unfälle durch einen Elektroroller der unteren Kategorie ab. Lesen Sie am besten hierzu noch einmal Ihre Versicherungspolice genau durch oder fragen Sie den Ansprechpartner bei Ihrem Versicherungsunternehmen.

Für die schnelleren Elektro-Modelle (ab Kategorie Kleinmotorräder) ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung obligatorisch.

Ferner lohnt es sich bei allen Fahrzeug-Kategorien auch über den Abschluss einer Hausratsversicherung nachzudenken, die bei Diebstahl haften würde. Sprechen Sie am besten hierzu mit Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen.

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Wo darf ich überall einen Elektro-Scooter fahren?

Elektro-Scooter mit einer Leistung bis 500 Watt sowie einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bzw. 25 km/h (mit zusätzlicher Tretunterstützung) dürfen normale Velowege sowie die Trottoirs nutzen, die auch für Velos erlaubt sind. Verläuft der Veloweg parallel zur Strasse, muss dieser sogar von den Fahrern benutzt werden. Es darf sogar eine Fussgängerzone im Schritttempo durchfahren werden, falls diese mit dem Zusatz „Velofahren gestattet“ gekennzeichnet ist. Die Geschwindigkeit des Schritttempos ist hierbei nicht gesetzlich festgelegt.

Schnellere Elektro-Scooter haben die Fahrbahn zu wählen. Ausnahme bilden lediglich die Kleinmotorräder (bis 45 km/h und 1.000 Watt), die auch mit unterbrochener Linie abgegrenzte Radstreifen benutzen dürfen, falls der Fahrradverkehr dadurch nicht behindert wird.

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Braucht man einen Führerausweis um ein Elektroroller zu fahren?

Wir bieten in unserem breiten Sortiment zahlreiche Modelle an für die man keinen Führerausweis benötigt.

Grundsätzlich gilt: Mit einer Leistung bis zu 500 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bei reinem Elektroantrieb (25 km/h bei zusätzlicher Tretunterstützung) ist kein Führerausweis erforderlich. In diesem Fall werden Elektroroller dem klassischen Velo gleichgestellt und gelten als Leicht-Motorfahrräder. Diese Regelung ist für Fahrer mit einem Mindestalter von 16 Jahren gültig.

Ist die Motorleistung sowie Maximalgeschwindigkeit höher, benötigt man einen Führerausweis. Mit der neu geschaffenen Führerausweisklasse AM dürfen Elektroroller bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit sowie Hubraum max. 50 cm³ und Motorleistung maximal 4 kW gefahren. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.

Für leistungsstärkere und schnellere Modelle sind Führerausweise der Kategorie A1, A2 und A erforderlich. Fragen Sie am besten unser Servicepersonal für weitere Details. Wir helfen Ihnen gerne!

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Ist dein Elektro Scooter zu schnell? Erhalte ein kostenlose Software Update

Sehr geehrte Kundschaft,

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen.
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit für Elektro Scooter oder Elektro Roller ohne Pedal-Antrieb in der Schweiz ist 20 KM/H.

Für den Fall, dass du festgestellt hast das dein Fahrzeug schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit fährt, bitten wir bei uns telefonisch einen Termin zu vereinbaren, damit wir dir das kostenlose Software Update aufspielen können.

Sicherheit ist wichtig weshalb wir dich bitten, sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu halten.

Weitergehende Links zu Trendfahrzeugen:

Astra

Polizei Basel-Stadt

Mit freundlichen Grüssen
ESOMOTO AG Schweiz