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Wo darf ich überall einen Elektro-Scooter fahren?

Elektro-Scooter mit einer Leistung bis 500 Watt sowie einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bzw. 25 km/h (mit zusätzlicher Tretunterstützung) dürfen normale Velowege sowie die Trottoirs nutzen, die auch für Velos erlaubt sind. Verläuft der Veloweg parallel zur Strasse, muss dieser sogar von den Fahrern benutzt werden. Es darf sogar eine Fussgängerzone im Schritttempo durchfahren werden, falls diese mit dem Zusatz „Velofahren gestattet“ gekennzeichnet ist. Die Geschwindigkeit des Schritttempos ist hierbei nicht gesetzlich festgelegt.

Schnellere Elektro-Scooter haben die Fahrbahn zu wählen. Ausnahme bilden lediglich die Kleinmotorräder (bis 45 km/h und 1.000 Watt), die auch mit unterbrochener Linie abgegrenzte Radstreifen benutzen dürfen, falls der Fahrradverkehr dadurch nicht behindert wird.

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