Politique d’expédition
Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, solange nicht anders schriftlich vereinbart. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Esomoto AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Esomoto AG durch Dritte. Nach Vereinbarung 1-2 Wochen.
Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Esomoto AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Esomoto AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des Schadens vom Käufer zu fordern.
Lieferung / Abholung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 24Std. nach Warenerhalt der Esomoto AG schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen wegen Beschädigung, Verspätung oder Verlust sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
